Bauplatzverkauf

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

 

Bauplatzverkauf
von kommunalen und privaten Grundstücken

 
 

 
 

Grundflächenzahl (GRZ)
Diese gibt den Flächenanteil des Baugrundstückes an, der von den baulichen Anlagen überdeckt werden darf. z.B.: Grundstücksfläche 600 m², GRZ 0,3 = überbaubare Fläche 180 m².

Geschossflächenzahl (GFZ)
Diese gibt an, wie groß die Summe der Vollgeschosse des zu errichtenden Hauses sein darf.
Zur Fläche zählen auch Aufenthaltsräume in anderen Geschossen. Gemessen werden jeweils die Außenmaße.

 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü